WERDEN SIE EIGENTÜMER

OBJEKT

Neubau von 5 Eigentumswohnungen
4 x 3.5-Zimmer-Wohnungen
1 x 3.5-Zimmer-Attikawohnungen

EINSTELLHALLE

11 PW-Parkplätze in separat abgetrenntem Bereich

ARCHITEKT

Gautschi Lenzin Schenker Architekten AG, Aarau

BAUHERRSCHAFT

Aareblick Invest AG, Olten

BAUMANAGEMENT

c2m architekten GmbH, Olten

BAUBEGINN

Voraussichtlich Frühling 2019

BEZUG

Voraussichtlich Herbst / Winter 2020

VERKAUFSPREISE

Gemäss separater Preisliste. Die Preise für die Eigentumswohnungen verstehen sich für die schlüsselfertigen Wohnungen gemäss Baubeschrieb und Ausführungspläne. Der Kaufpreis beinhaltet:

  • Ein Kellerabteil pro Wohnung
  • Erschliessungskosten
  • Anschlussgebühren an die öffentlichen und privaten Werke
    (Kanalisation, Wasser, Elektro, Telefon und Fernsehen), Bewilligungen, Vermessungen sowie Versicherungen während der Bauzeit
  • Beratung und Bearbeitung des Architekten 6 Std. inklusive
  • Beratung und Bearbeitung durch den Elektro-Planer 2 Std. inklusive
  • Beratung und Bearbeitung durch den HLK-Planer 2 Std. inklusive

 

DER SCHLÜSSEL IN SICHT

Der Erwerb Ihrer Wohnung läuft in folgenden Schritten ab:

  1. Finanzierungsgespräche mit Ihrer Bank.
  2. Abschluss des Kauf-/Reservationsvertrages.
  3. Anzahlung von CHF 30’000 (anrechenbar an den Gesamtpreis) auf das Konto der Bauherrschaft. Wird bei Nichtrealisation des Projektes vollständig zurückerstattet.
  4. Bestimmung der Ausbaudetails in Absprache mit dem Architekten. Dokumentierung allfälliger Mehr- oder Minderkosten.
  5. Regelung der definitiven Finanzierung auf der Basis des Architektendossiers mit Projektplänen, Kostenvoranschlag, Entwurf des Kaufvertrages, Nutzungs- und Verwaltungsreglementes.
  6. Unterzeichnung des Kaufvertrages, beurkundet durch die Amtschreiberei Olten-Gösgen. Eigentumsübertragung mit dem Eintrag des beurkundeten Kaufvertrages im Grundbuch.
  7. Abnahme der Wohnung und Erfassung allfälliger Mängel oder Restarbeiten (Abnahmeprotokoll des Bauleiters); aus wichtigen Gründen sind nicht ausgeführte Arbeiten (z. B. Fertigstellung der Umgebungsarbeiten und Gartenanlage im Winter oder bei schlechter Witterung) kein Hindernis der Abnahme.
  8. Fertigstellung sämtlicher Arbeiten und Mängelbehebung.
  9. Wohnungsübergabeprotokoll und Beginn der Garantielaufzeiten.
  10. Schlüsselübergabe (sofern die schriftliche Bescheinigung vorliegt, dass der Kaufpreis sowie die Mehrkosten vollumfänglich durch die Käuferschaft bezahlt sind).
  11. Bezug der Wohnung.
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